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01 Jul 2008 Hausordnung

Written by Marcel Ackermann 01.07.2008 23:50 4893 Views Print

Hausordnung


Für das Zusammenleben unter einem Dach sind einige Regeln unerlässlich. In den Studentenwohnanlagen des Studentenwerks Mannheim gelten die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen:


1. Einzelzimmer und Apartments sind vom Mieter zu reinigen, in einem pfleglichen Zustand zu halten und ausreichend zu beheizen und zu belüften. Ebenso sind die der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Einrichtungen wie WC, Dusche und Küche nach Benutzung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

2. Kühlschränke und Küchenschränke sind regelmäßig zu reinigen. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die eingelagerten Lebensmittel nicht verderben.

3. Das Aufstellen von zusätzlichen Kochgeräten, Kühlschränken, Waschmaschinen etc. ist grundsätzlich untersagt. Elektrische Kleingeräte (z.B. Handmixer) müssen der VDE entsprechen und sind mit dem Namen des Besitzers zu kennzeichnen.

4. Die Einrichtungsgegenstände der angemieteten Räume dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis der Leitung der Abteilung Wohnen entfernt werden. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht auf den Geschossfluren oder in den Gemeinschaftsküchen aufgestellt werden.

5. Der anfallende Müll ist nach den geltenden Bestimmungen zu trennen und regelmäßig in die entsprechenden Container zu entsorgen. Das Lagern von Müll jeglicher Art auf Gemeinschaftsflächen ist verboten. Aus Brandschutz- und sicherheitstechnischen Gründen ist das Lagern von Flaschen und Altpapier untersagt.

6. Das Rauchen ist in den Wohnhäusern des Studentenwerks Mannheim unerwünscht.

7. Das Halten von Haustieren ist untersagt.

8. Vermeiden Sie jeden Lärm. Stellen Sie Phonogeräte auf Zimmerlautstärke. In den Studentenwohnanlagen gelten die gesetzlichen Ruhezeiten (22.00 bis 08.00 Uhr)

9. Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen der Studentenwohnanlagen dürfen nach Absprache mit dem Fetentutor und nach vorheriger Genehmigung durch das Hausbetreuungspersonal durchgeführt werden.

10. Das Aufstellen von Phonogeräten außerhalb der Zimmer und Apartments ist nur nach gesonderter Genehmigung und Erfüllung bestimmter Auflagen jederzeit widerrufbar gestattet.

11. Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Der Hausmeister ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrräder zu entfernen. Diese werden nur gegen eine Verwaltungsgebühr wieder an den rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt. Das Abstellen von Fahrrädern in den Wohngruppen, den Gemeinschaftsräumen, den angemieteten Einzelzimmern und Apartments, den Zuwegen und den allgemeinen Verkehrsflächen ist verboten.

12. Das Trocknen der Wäsche ist nur in den im Kellergeschoss gesondert ausgewiesenen Räumlichkeiten erlaubt. Verboten ist das Trocknen auf den Geschossfluren und im Zimmer.

13. Das Hausbetreuungspersonal ist angewiesen, unerlaubte Gegenstände, die sich auf Gemeinschaftsflächen befinden (siehe 3., 4., 10. und 11.), gebührenpflichtig zu entfernen.

14. Das Abstellen und Lagern von Gegenständen auf Balkonen und Terrassen ist nicht erlaubt.

15. Plakate und Bekanntmachungen aller Art dürfen nur an den dafür vorgesehenen Flächen im Eingangsbereich des Studentenwohnhauses angebracht werden.

16. Den Anweisungen des Hausbetreuungspersonals ist Folge zu leisten.

17. Beim Einzug sowie beim Auszug hat sich jeder Mieter beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- bzw. abzumelden.



Mannheim, im April 2007

Ihr STUDENTENWERK MANNHEIM AdöR


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Marcel Ackermann registered at Ulmenweg on 08.01.2008 11:10 and has posted 84 posts in the boards since then. Last visit was 03.09.2010 10:33.

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